Ermäßigungen gelten für Personen, die • Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, • Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-Leistende, Angehörige im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr, • schwerbehinderte Menschen und • Inhaber:innen der Ehrenamtskarte.
Orstkern Nottuln
Stiftsplatz
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Gemeinde Nottuln
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